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BFH, 02.11.1983 - II R 204/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 12.07.1972 - I R 206/70
Revisionsbegründungsfrist - Monatsfrist - Fristbeginn - Ablauf der Revisionsfrist
Auszug aus BFH, 02.11.1983 - II R 204/82
NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Der Bevollmächtigte verletzt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er bei erkennbar aus dem Routinebetrieb herausfallenden fristgebundenen Sachen (hier: Revisionsbegründung in einem steuergerichtlichen Verfahren) die Berechnung und Eintragung der Frist nicht selbst vornimmt oder durch geeignete Anweisungen an das Büropersonal sicherstellt, daß die Frist richtig berechnet und in den Fristenkalender eingetragen wird (Rechtsprechung: BFH, BGH zur Übertragung von Fristenberechnung und Fristenüberwachung auf das Büropersonal.2. NV: Zur Errechnung der Revisionsbegründungsfrist ist vom Datum der Zustellung des FG-Urteils auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 12.7.1972 I R 206/70).3. - BFH, 02.11.1983 - II R 205/82
Auszug aus BFH, 02.11.1983 - II R 204/82
Parallelentscheidung: BFH, 2.11.1983, II R 205/82, NV.